RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Ziegler & Söhne GmbH – Marke „Anzeigenbau“

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der

Ziegler & Söhne GmbH
Drosselweg 3, 46519 Alpen, Deutschland
E-Mail: support[at]anzeigenbau.de

(nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Der Anbieter tritt am Markt unter der Geschäftsbezeichnung „Anzeigenbau“ auf.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Dies gilt für sämtliche Leistungen einschließlich der unter § 2 Abs. 1 lit. c) genannten Vermietung lokaler Werbeflächen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter bietet folgende Leistungen an:

a) Anzeigenbau SaaS – KI-gestützte Software-as-a-Service-Plattform

Web-basierte Plattform zur Unterstützung bei der Erstellung, Optimierung und Strukturierung von Google-Ads-Kampagnen, einschließlich KI-generierter Anzeigentexte, Conversion-Tracking-Anleitungen, Setup-Checklisten und Empfehlungen. Die Software bietet keinen direkten Zugriff auf das Google-Ads-Konto des Kunden („No-API-Ansatz“). Der Kunde führt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich in seinem Konto durch.

b) Full-Service Google Ads Management

Strategische Beratung, Erstellung und kontinuierliche Optimierung von Google-Ads-Kampagnen durch den Anbieter im Auftrag des Kunden. Die Erbringung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Werbevertrags.

c) Vermietung lokaler Werbeflächen

Vermietung eigener, physischer Werbeflächen des Anbieters an Unternehmer (B2B). Optional können Designleistungen sowie die Anbringung der Werbung durch den Anbieter beauftragt werden.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung auf der Website www.anzeigenbau.de oder aus dem individuellen Vertrag.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar (invitatio ad offerendum).

(2) SaaS-Verträge: Durch das Anlegen eines kostenpflichtigen Abonnements (Pro oder Business) und Bestätigung der AGB sowie der Datenschutzerklärung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung des kostenpflichtigen Funktionsumfangs zustande.

(3) Kostenfreier Tarif: Im kostenfreien Tarif („Free“) kann eine Analyse erstellt werden; das Konto bleibt darüber hinaus bestehen. Es entstehen keine Kosten und keine automatische Vertragsverlängerung in einen kostenpflichtigen Tarif.

(4) Full-Service Google Ads Management: Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des individuellen Werbevertrags zustande.

(5) Werbeflächenvermietung: Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung eines individuellen Mietvertrags oder durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Anbieters auf eine Buchungsanfrage des Kunden zustande.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert; der Kunde erhält die Vertragsdaten und die AGB per E-Mail. Eine eigene Speicherung wird empfohlen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Laufzeit (SaaS)

(1) Die Preise für die SaaS-Pakete ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste auf der Website. Sämtliche Preise verstehen sich – soweit nicht anders ausgewiesen – als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Aktuelle Tarife (Stand: siehe Datum am Ende der AGB):

  • Free: 0,00 € – eingeschränkter Funktionsumfang (eine Analyse)
  • Pro: 49,00 € pro Monat (zzgl. USt.)
  • Business: 499,00 € pro Monat (zzgl. USt.)

(3) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Bei Wahl der jährlichen Zahlweise wird ein Rabatt gemäß Preisliste gewährt.

(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.

(5) Die Mindestlaufzeit beträgt einen (1) Monat bzw. ein (1) Jahr im Jahresabo. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, sofern er nicht zum Ende der laufenden Periode mit einer Frist von einem (1) Tag in Textform gekündigt wird.

(6) Bei Kündigung im laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt keine anteilige Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung; der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend zu sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten bleiben unberührt.

(8) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen (Full-Service & Werbeflächen)

(1) Für das Full-Service Google Ads Management gelten die im individuellen Werbevertrag vereinbarten Vergütungen, Laufzeiten und Kündigungsfristen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einem Zahlungsziel von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum.

(2) Für die Werbeflächenvermietung gelten die im individuellen Mietvertrag vereinbarten Mietzinsen und Zahlungsbedingungen. Die Mindestlaufzeit beträgt sechs (6) Monate. Die Miete ist monatlich im Voraus zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6 Kein Widerrufsrecht

Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet (§ 1 Abs. 3), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; § 355 BGB gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

§ 7 Bereitstellung der SaaS-Leistung, Verfügbarkeit und Updates

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die SaaS-Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Der Zugang erfolgt über einen handelsüblichen Webbrowser. Die für den Zugang erforderliche Internetverbindung sowie geeignete Endgeräte hat der Kunde auf eigene Kosten bereitzustellen.

(2) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten sowie Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt oder durch den Anbieter nicht zu vertretender Umstände (z. B. Ausfälle bei Drittanbietern wie Hosting-Providern, KI-Diensten oder dem Zahlungsdienstleister).

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln und Updates bereitzustellen. Solche Updates sind insbesondere dann erforderlich, wenn sich die zugrundeliegende Google-Ads-Plattform, deren Schnittstellen, Richtlinien oder Best Practices ändern. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen, die seinen Funktionsumfang betreffen, in geeigneter Form informiert.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen zu erweitern, zu verändern oder einzuschränken, soweit hierdurch nicht der Kernfunktionsumfang des vom Kunden gebuchten Tarifs wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen werden mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamkeit angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 8 KI-gestützte Inhalte – Hinweise und Haftungsausschluss

(1) Die Plattform nutzt Künstliche Intelligenz (über KI-Dienstleister) zur Generierung von Anzeigentexten, Empfehlungen, Strategievorschlägen und sonstigen Ausgaben.

(2) KI-generierte Ausgaben unterliegen folgenden systembedingten Einschränkungen, auf die der Anbieter ausdrücklich hinweist:

  • KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder im Einzelfall nicht passend für den konkreten Anwendungsfall sein.
  • Die Qualität der Ausgabe hängt maßgeblich von der Qualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten ab („Garbage in, garbage out“).
  • Die zugrundeliegende Google-Ads-Plattform sowie die Algorithmen Dritter ändern sich laufend; KI-Ausgaben können daher zum Zeitpunkt der Nutzung nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
  • KI-Ausgaben ersetzen keine fachkundige Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte vor deren Verwendung durch eine fachkundige Person (z. B. eigene Marketing-Verantwortliche, Steuerberater, Rechtsanwalt) auf Richtigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit und Eignung für den konkreten Verwendungszweck zu überprüfen.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung KI-generierter Ausgaben für einen bestimmten Zweck. Die Verantwortung für die finale Verwendung verbleibt beim Kunden.

(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Werbemaßnahmen, die auf KI-gestützten Empfehlungen oder Ausgaben der Plattform beruhen.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Informationen und – soweit beim Full-Service Google Ads Management vereinbart – Zugänge (z. B. zum Google-Ads-Konto, zum Google Tag Manager, zum Merchant Center) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm verwendeten Werbeinhalte, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht (UWG), das Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, das Heilmittelwerbegesetz, das Jugendschutzgesetz sowie etwaige berufsrechtliche Vorgaben.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ausgaben vor deren Verwendung gemäß § 8 Abs. 2 zu prüfen.

(4) Der Kunde hat seine Zugangsdaten zur SaaS-Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig die Updates der Plattform zur Kenntnis zu nehmen, da insbesondere Anpassungen an Änderungen seitens Google in Updates abgebildet werden.

§ 10 Vermietung lokaler Werbeflächen (B2B)

(1) Die Vermietung lokaler Werbeflächen erfolgt ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(2) Die Mindestmietdauer beträgt sechs (6) Monate, soweit nicht im individuellen Mietvertrag etwas anderes vereinbart wird.

(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gestellten oder beauftragten Werbeinhalte (vgl. § 9 Abs. 2). Der Anbieter ist berechtigt, die Anbringung offensichtlich rechtswidriger oder sittenwidriger Inhalte abzulehnen oder bereits angebrachte Werbung in solchen Fällen ohne Rückerstattung zu entfernen.

(4) Sofern für die Anbringung der Werbung behördliche Genehmigungen erforderlich sind (z. B. Sondernutzungserlaubnis, baurechtliche Genehmigungen), liegt die Einholung dieser Genehmigungen in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung.

(5) Optional kann der Kunde Designleistungen sowie die Anbringung der Werbung durch den Anbieter beauftragen. In diesem Fall trägt der Kunde gleichwohl die alleinige Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der Werbung.

(6) Die Anbringung der Werbung ist – sofern beauftragt – im Mietpreis inkludiert, soweit nicht anders vereinbart.

(7) Beschädigungen der Werbung durch Dritte (z. B. Vandalismus, Witterung): Der Anbieter ist im Falle einer Beschädigung der angebrachten Werbung um angemessene Ermittlung des Verursachers bemüht. Bleibt die Ermittlung erfolglos, trägt der Kunde die Kosten der Wiederherstellung oder eines Ersatzes.

(8) Der Anbieter haftet nicht für ausgebliebenen wirtschaftlichen Erfolg der Werbemaßnahme.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) An den vom Anbieter im Rahmen des Full-Service Google Ads Managements erstellten Werken (insbesondere Kampagnenstrategien, Anzeigentexten, Asset-Kreationen) erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung.

(2) An den vom Kunden in die SaaS-Plattform eingegebenen Daten und Inhalten verbleiben sämtliche Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter jedoch das einfache, nicht übertragbare Recht ein, diese Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Erbringung der vertraglichen Leistungen zu verarbeiten.

(3) An KI-generierten Ausgaben hält der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, keine eigenen Rechte. Der Kunde ist berechtigt, diese im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit zu nutzen. Der Anbieter weist darauf hin, dass nach derzeitiger Rechtslage rein KI-generierten Erzeugnissen ohne hinreichenden menschlichen Schöpfungsbeitrag in der Regel kein urheberrechtlicher Schutz zukommt.

(4) An der SaaS-Plattform selbst (Software, Oberflächen, Templates, Anleitungen, Strukturen) verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.

§ 12 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(2) Mängel der SaaS-Plattform sind dem Anbieter unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen. Der Anbieter wird sich um eine zeitnahe Behebung bemühen.

(3) Eine darüber hinausgehende Garantie übernimmt der Anbieter nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebenen wirtschaftlichen Erfolg von Werbemaßnahmen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:

  • die Richtigkeit, Aktualität oder Eignung KI-generierter Ausgaben (vgl. § 8);
  • Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen;
  • Schäden, die durch Änderungen Dritter (insbesondere Google, KI-Dienstleister, Stripe oder Hosting-Anbieter) an deren Diensten, Schnittstellen oder Richtlinien entstehen;
  • Schäden aufgrund unterlassener fachkundiger Prüfung KI-generierter Ausgaben durch den Kunden (vgl. § 8 Abs. 2).

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Auftragsverarbeitung (Full-Service Google Ads Management)

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen des Full-Service Google Ads Managements personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Tätigkeit einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser ist zwingender Bestandteil der Leistungserbringung.

(2) Soweit im individuellen Werbevertrag bereits eine vollständige Auftragsverarbeitungsvereinbarung enthalten ist, ist diese maßgeblich.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen geschäftlichen Vorgänge des Kunden, insbesondere über Kampagnendaten, Strategien, Budgets und Conversion-Werte.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters und den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.

§ 16 Außerordentliche Kündigung

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug gerät;
  • der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und einer Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist Folge leistet;
  • der Kunde die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt.

(2) Außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 17 Referenznennung und Nutzung von Firmenlogos

(1) Der Kunde räumt dem Anbieter – sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist – das einfache, nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie auf einen angemessenen Zeitraum nach dessen Beendigung beschränkte Recht ein, den Namen und das Firmenlogo des Kunden auf der Website des Anbieters (insbesondere unter www.anzeigenbau.de), in Präsentationen, Pitch-Materialien sowie in Marketingmaterialien des Anbieters (z. B. auf LinkedIn, in Newslettern oder Case Studies) zu Referenzzwecken zu nennen und abzubilden.

(2) Die Nutzung dient ausschließlich der Darstellung bestehender bzw. ehemaliger Geschäftsbeziehungen als Vertrauenssignal gegenüber potenziellen Neukunden. Eine über die reine Referenznennung hinausgehende Nutzung – insbesondere konkrete Aussagen, Testimonials oder die Veröffentlichung sensibler geschäftlicher Details (z. B. konkrete Kampagnenergebnisse, Budgets, Conversion-Werte) – bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

(3) Der Anbieter wird bei der Verwendung der Firmenlogos die jeweils aktuellen Markenrichtlinien des Kunden beachten, soweit diese öffentlich zugänglich sind oder dem Anbieter mitgeteilt wurden.

(4) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail ansupport[at]anzeigenbau.de) widersprechen. Der Anbieter wird die Nennung in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Widerspruchs, von den eigenen Online-Präsenzen entfernen. Eine Verpflichtung zur Rückrufnahme bereits gedruckter oder ausgelieferter Materialien besteht nicht.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Rheinberg. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Stand: Mai 2026